Wenn es am Heuchelberg friert oder über Nacht Schnee fällt, beginnt in Leingarten die Räum- und Streupflicht – für Hauseigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe. Hausmeisterservice Cvijetić aus Heilbronn übernimmt den Winterdienst in Leingarten: Gehwege, Zugänge, Einfahrten und Parkplätze werden rechtzeitig geräumt und gestreut, die Einsätze dokumentiert. Von unserem Standort in Heilbronn sind wir schnell in Großgartach und Schluchtern.
Jetzt Winterdienst-Angebot für Leingarten anfordern – telefonisch unter 0172 7061767 (auch über WhatsApp erreichbar).

Unser Winterdienst in Leingarten im Überblick
- Räumen und Streuen von Gehwegen vor Ihrem Grundstück
- Hauseingänge, Zugänge, Außentreppen und Rampen
- Hofeinfahrten, Zufahrten, Stellplätze und Kundenparkplätze
- Wege zu Mülltonnenplätzen, Fahrradabstellplätzen und Tiefgaragen
- Nachräumen und Nachstreuen bei anhaltendem Schneefall
- Dokumentation der Einsätze – wichtig, falls es doch einmal zu einem Sturz kommt
Den Winterdienst bieten wir als Saisonvertrag an. So ist die Räum- und Streupflicht für die ganze Saison geregelt und Sie müssen beim ersten Schnee nicht nach einem freien Anbieter suchen. Worauf es beim Vertrag ankommt, lesen Sie im Ratgeber Winterdienst-Vertrag für die Saison.
Für wen wir in Leingarten räumen
Wir räumen für private Hauseigentümer, die morgens keine Zeit haben oder im Winter verreist sind, für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Mehrfamilienhäusern, für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten sowie für Gewerbebetriebe, Praxen und Läden mit Kundenverkehr. Gerade bei vermieteten Häusern und Objekten mit Publikumsverkehr lohnt sich ein fester Partner, damit die Pflicht auch an Feiertagen und bei Dauerschneefall zuverlässig erfüllt wird.
Räum- und Streupflicht in Leingarten: das Wichtigste
Leingarten ist seit dem 1. Januar 2020 Stadt und hat – wie fast alle Gemeinden im Landkreis – eine eigene Streupflichtsatzung. Sie regelt, wer räumen muss, bis wann morgens geräumt sein muss, wie breit der Weg frei sein muss und welche Streumittel erlaubt sind. Die Pflicht trifft grundsätzlich die Anlieger, also Eigentümer und Besitzer der angrenzenden Grundstücke. Die genauen Uhrzeiten und Breiten für Ihr Grundstück entnehmen Sie bitte der aktuellen Satzung der Stadt Leingarten – wir richten unsere Einsätze danach aus.
Zum Vergleich: In der Stadt Heilbronn muss werktags bis 8.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt sein, die Pflicht endet um 21.00 Uhr. In Beilstein dagegen gilt werktags schon 7 Uhr, Ende ist um 20 Uhr, und auftauende Streumittel sind dort verboten. Die Regeln unterscheiden sich also von Ort zu Ort – maßgeblich ist immer die Satzung der Gemeinde. Mehr dazu im Ratgeber Räum- und Streupflicht in Heilbronn und zu den Streumitteln im Beitrag Streusalz oder Splitt?
Wichtig für Vermieter: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.08.2025 (VIII ZR 250/23) gehört die Räum- und Streupflicht für die Zugangswege zur vertraglichen Pflicht des Vermieters – auch wenn er nur Mitglied einer Eigentümergemeinschaft ist. Ein beauftragter Winterdienst ist sein Erfüllungsgehilfe. Umso wichtiger ist ein zuverlässiger Partner, der seine Einsätze dokumentiert.

Einsatzgebiet: ganz Leingarten
Wir sind im gesamten Stadtgebiet unterwegs: in Großgartach und Schluchtern, die 1970 zu Leingarten zusammengeschlossen wurden, sowie im Wohnplatz Riedhöfe. Auch in den Nachbarorten sind wir für Sie da – etwa in Schwaigern, Nordheim und in den Heilbronner Stadtteilen Böckingen, Frankenbach, Kirchhausen und Klingenberg. Alle Orte finden Sie unter Einsatzgebiet.
Winterdienst-Kosten auf Mieter umlegen
Die Kosten eines beauftragten Winterdienstes gehören nach § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung zu den Kosten der Straßenreinigung und sind umlagefähig, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Einen Überblick gibt der Ratgeber umlagefähige Betriebskosten beim Hausmeisterservice.
Mehr als Winterdienst
Im Rest des Jahres betreuen wir dieselben Flächen mit unserem Kehrdienst, der Gartenpflege und dem Hausmeisterservice. Mit moderner Kärcher-Technik reinigen wir außerdem Fassaden bis 16 m Höhe ohne Gerüst und Solaranlagen. Alles über unsere Arbeit in Leingarten finden Sie auf der Seite Hausmeisterservice Leingarten. Wir räumen auch in Heilbronn, Neckarsulm, Weinsberg und Bad Rappenau.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Leingarten
Bis wann muss in Leingarten morgens geräumt sein?
Das regelt die Streupflichtsatzung der Stadt Leingarten. Die Zeiten unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde – in Heilbronn etwa werktags 8.30 Uhr, in Beilstein 7 Uhr. Wir richten unsere Einsätze nach der für Ihr Grundstück geltenden Satzung aus.
Räumen Sie in Großgartach und Schluchtern?
Ja, wir sind im gesamten Stadtgebiet von Leingarten im Einsatz, in Großgartach, Schluchtern und den Riedhöfen.
Bin ich als Vermieter verantwortlich, wenn ein Winterdienst beauftragt ist?
Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 06.08.2025 (VIII ZR 250/23) bleibt die Räum- und Streupflicht gegenüber den Mietern eine Vermieterpflicht; der Dienstleister ist Erfüllungsgehilfe. Deshalb sind ein zuverlässiger Partner und eine Dokumentation der Einsätze wichtig.
Können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
Ja, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Winterdienst zählt nach § 2 Nr. 8 BetrKV zu den umlagefähigen Kosten der Straßenreinigung.
Räumen Sie auch Parkplätze von Gewerbebetrieben?
Ja. Neben Gehwegen und Zugängen räumen und streuen wir auch Zufahrten, Stellplätze und Kundenparkplätze.
Wie bekomme ich ein Angebot?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Nach einer kurzen Besichtigung erhalten Sie ein Angebot für die ganze Saison.
Winterdienst in Leingarten jetzt sichern
Je früher der Vertrag steht, desto entspannter der erste Schneetag. Rufen Sie uns an unter 0172 7061767 (auch über WhatsApp erreichbar), schreiben Sie an info@hausmeister-cvijetic.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.