Freigeschnittener Fußweg nach der Grünpflege, Mitarbeiter bei der Reinigung

Räum- und Streupflicht in Heilbronn: Das müssen Eigentümer im Winter wissen

Wenn im Winter Schnee fällt oder Glätte droht, müssen Gehwege vor dem Grundstück sicher begehbar sein. In Heilbronn regelt das die städtische Reinigungs-, Räum- und Streupflichtsatzung. Sie legt fest, wer räumen muss, bis wann morgens geräumt sein muss, wie breit der Weg frei sein muss und welche Streumittel erlaubt sind. In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Regeln für Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen im Stadtgebiet Heilbronn – kompakt und mit den konkreten Werten aus der Satzung.

Geräumter und gekehrter Gehweg vor einem Wohnhaus in Heilbronn
Ein freier, sicher begehbarer Gehweg – das ist das Ziel der Räum- und Streupflicht.

Wer ist in Heilbronn räum- und streupflichtig?

Die Pflicht trifft die Straßenanlieger. Nach der Heilbronner Satzung sind das die Eigentümer und die Besitzer der angrenzenden Grundstücke. Grenzen mehrere Anlieger an denselben Gehwegabschnitt, sind sie gemeinsam verpflichtet und müssen sich abstimmen. Geräumt wird der Gehweg auf der Straßenseite, an der das Grundstück liegt.

Viele Eigentümer übertragen die Arbeit per Mietvertrag oder Hausordnung auf Mieter oder beauftragen einen professionellen Winterdienst. Wichtig: Damit wird die Arbeit abgegeben, nicht automatisch die Verantwortung. Wer die Aufgabe delegiert, muss weiterhin in angemessenem Rahmen kontrollieren, ob sie zuverlässig erledigt wird.

Die wichtigsten Werte der Heilbronner Satzung im Überblick

Regelung Stadt Heilbronn
Geräumt und gestreut sein muss werktags bis 8.30 Uhr
an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr
Pflicht endet abends um 21.00 Uhr
Breite auf Gehwegen drei Viertel der Gehwegbreite, mindestens 1,50 m
Straßen ohne Gehweg Streifen von 1,50 m am Fahrbahnrand
Fußgängerbereiche Streifen von 4 m
Verkehrsberuhigte Bereiche begehbarer Randstreifen von 1,50 m
Streumittel in der Regel Sand oder Splitt; Salz nur ausnahmsweise und so gering wie möglich

Die Zeitangaben sind Mindestvorgaben: Bei anhaltendem Schneefall muss geräumt werden, sobald und so oft es die Sicherheit des Fußgängerverkehrs erfordert. Bei Glätte ist unverzüglich zu streuen. Einmal am Morgen räumen reicht an einem Tag mit Dauerschneefall also nicht aus.

Achtung: Jede Gemeinde hat eigene Regeln

Wer Objekte in mehreren Orten betreut, sollte nicht einfach die Heilbronner Werte übernehmen. Ein Beispiel aus dem Landkreis ist die Streupflichtsatzung der Stadt Beilstein: Dort muss werktags schon bis 7 Uhr geräumt sein, die Pflicht endet um 20 Uhr, als Breite genügt in der Regel 1,20 m – und auftauende Streumittel wie Salz sind dort ausdrücklich verboten. Für Objekte in Neckarsulm, Weinsberg, Bad Rappenau oder anderen Gemeinden gilt deshalb immer die jeweilige örtliche Satzung. Mehr zu den Orten, in denen wir räumen, finden Sie auf unseren Seiten zum Winterdienst in Neckarsulm, Weinsberg und Bad Rappenau.

Sand, Splitt oder Salz?

In Heilbronn sind abstumpfende Mittel wie Sand und Splitt das Regelstreumittel. Salz ist nur im Ausnahmefall zulässig, etwa bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen, und dann so sparsam wie möglich. Hintergrund sind Schäden an Bäumen, Grünflächen und Bauwerken. Ausführlich erklären wir das im Beitrag Streusalz oder Splitt – was ist in Heilbronn erlaubt?

Tipp: Hauseingänge, Zugänge zu Mülltonnenplätzen und Wege zur Tiefgarage gehören zwar nicht zum öffentlichen Gehweg, müssen für Bewohner und Besucher aber ebenfalls sicher sein. Prüfen Sie, ob diese Flächen in Ihrem Winterdienst-Auftrag enthalten sind.

Wer haftet, wenn jemand stürzt?

Kommt jemand auf einem nicht geräumten oder nicht gestreuten Weg zu Schaden, haftet grundsätzlich derjenige, der die Pflicht verletzt hat. Für Vermieter hat der Bundesgerichtshof die Lage 2025 noch einmal klargestellt: Nach dem Urteil vom 06.08.2025 (VIII ZR 250/23) gehört die Räum- und Streupflicht für die Zugangswege zur vertraglichen Pflicht des Vermieters gegenüber seinen Mietern – auch dann, wenn er nur Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Ein beauftragter Dienstleister ist dabei sein Erfüllungsgehilfe; dessen Verschulden wird dem Vermieter zugerechnet.

Für die Praxis heißt das: Beauftragen Sie einen zuverlässigen Partner, regeln Sie Flächen und Zeiten schriftlich und lassen Sie sich die Einsätze dokumentieren. Wie ein solcher Vertrag aussehen sollte, lesen Sie im Ratgeber Winterdienst-Vertrag für die Saison. Weitere Pflichten rund um Ihr Grundstück fasst unsere Checkliste zur Verkehrssicherungspflicht zusammen.

Verstöße gegen die Satzung können außerdem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – unabhängig davon, ob jemand zu Schaden kommt.

Können die Kosten auf Mieter umgelegt werden?

Ja, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Die Kosten für einen beauftragten Winterdienst zählen nach § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung zu den Kosten der Straßenreinigung. Einen Überblick, welche Hausmeister- und Dienstleistungskosten umlagefähig sind, finden Sie im Beitrag umlagefähige Betriebskosten beim Hausmeisterservice.

Selbst räumen oder Winterdienst beauftragen?

Wer selbst im Haus wohnt, morgens Zeit hat und nur einen kurzen Gehweg hat, kann die Pflicht gut selbst erfüllen. Schwierig wird es bei Vermietung, längerer Abwesenheit, mehreren Objekten oder großen Flächen. Spätestens wenn bis 8.30 Uhr geräumt sein muss und es nachts weiterschneit, ist ein professioneller Dienst die sicherere Lösung. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Ratgeber Winterdienst selbst machen oder beauftragen?

Für Wohnanlagen und Hausverwaltungen übernehmen wir den Winterdienst als Teil unseres Hausmeisterservice für Hausverwaltungen, für Gewerbeobjekte im Rahmen unseres Hausmeisterservice für Gewerbe. Außerhalb der Wintersaison halten wir dieselben Flächen mit unserem Kehrdienst sauber.

Tipp: Was in ein Räumprotokoll gehört und wie lange Sie es aufbewahren sollten, lesen Sie im Ratgeber Räumprotokoll für den Winterdienst.

Häufige Fragen zur Räum- und Streupflicht in Heilbronn

Bis wann muss in Heilbronn morgens geräumt sein?

Werktags bis 8.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr. Schneit es weiter oder bildet sich erneut Glätte, muss nachgeräumt und nachgestreut werden, solange es die Sicherheit erfordert – längstens bis 21.00 Uhr.

Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?

Drei Viertel der Gehwegbreite, mindestens aber 1,50 m. Gibt es keinen Gehweg, ist ein 1,50 m breiter Streifen am Fahrbahnrand zu räumen, in Fußgängerbereichen ein 4 m breiter Streifen.

Darf ich in Heilbronn Streusalz verwenden?

Nur ausnahmsweise und so sparsam wie möglich. Regelstreumittel sind Sand und Splitt. In manchen Nachbargemeinden ist Salz für Anlieger sogar ganz verboten.

Bin ich als Vermieter auch verantwortlich, wenn ein Winterdienst beauftragt ist?

Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 06.08.2025 (VIII ZR 250/23) bleibt die Räum- und Streupflicht gegenüber den Mietern eine Vermieterpflicht; Fehler des beauftragten Dienstleisters werden dem Vermieter zugerechnet. Ein zuverlässiger Partner und eine gute Dokumentation sind deshalb entscheidend.

Gilt die Pflicht auch für Mieter?

Nur, wenn sie wirksam übertragen wurde, etwa im Mietvertrag. Der Eigentümer muss dann trotzdem stichprobenartig kontrollieren, ob geräumt wird.

Was kostet ein Winterdienst in Heilbronn?

Das hängt von Fläche, Lage und Leistungsumfang ab. Orientierung bietet unsere Preisseite; ein verbindliches Angebot erstellen wir nach kurzer Besichtigung.

Winterdienst für Ihr Objekt in Heilbronn

Sie möchten die Räum- und Streupflicht zuverlässig abgeben? Rufen Sie uns an unter 0172 7061767 (auch über WhatsApp erreichbar), schreiben Sie an info@hausmeister-cvijetic.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir erstellen Ihnen ein Angebot für die ganze Saison.

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