Winterdienst selbst machen oder beauftragen? Eine Entscheidungshilfe
Wenn der erste Schnee fällt, stellen sich viele Eigentümer und kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften dieselbe Frage: Machen wir den Winterdienst selbst – oder beauftragen wir eine Firma? Beides kann sinnvoll sein. Entscheidend ist, ob die Pflicht zuverlässig erfüllt wird, denn bei einem Sturz zählt nicht der gute Wille, sondern ob rechtzeitig geräumt und gestreut war.
Die Pflicht ist dieselbe – egal wer räumt
Die Gemeinden in Baden-Württemberg übertragen die Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger. Nach der im Landkreis Heilbronn verbreiteten Mustersatzung müssen Gehwege in der Regel werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein – und das bei anhaltendem Schneefall oder Glätte auch wiederholt im Laufe des Tages. Auf dem eigenen Grundstück gilt die Verkehrssicherungspflicht für Zugänge, Treppen und Wege. Details im Ratgeber Räum- und Streupflicht.
Selbst räumen: Wann es passt
- Sie wohnen selbst im Haus und sind morgens zuverlässig vor 7 Uhr verfügbar – auch am Wochenende
- Die Flächen sind überschaubar: ein Gehweg, ein Zugang, keine Treppen und Rampen
- Es gibt eine Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder Dienstreise
- Schneeschieber, Besen und Streumittel sind vorhanden und trocken gelagert
Beauftragen: Wann es sinnvoller ist
- Sie wohnen nicht im Objekt oder sind beruflich früh unterwegs
- Mehrere Parteien wechseln sich ab und es klappt nicht zuverlässig
- Es gibt größere Flächen, Parkplätze, Treppen, Rampen oder Tiefgaragenzufahrten
- Sie wollen einen Nachweis: ein Einsatzprotokoll mit Datum und Uhrzeit
- Sie sind Vermieter – die Kosten eines beauftragten Winterdienstes sind nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht
Was oft unterschätzt wird
Winterdienst bedeutet nicht nur einen Einsatz nach starkem Schneefall. Gefährlich wird es oft bei überfrierender Nässe, Eisregen oder an Tagen, an denen tagsüber getauter Schnee abends wieder gefriert. Wer selbst räumt, muss also das Wetter im Blick haben – auch wenn kein Schnee liegt. Und: Auch wer einen Dienstleister beauftragt, behält eine Kontrollpflicht. Ein schriftlicher Vertrag mit klaren Flächen und Uhrzeiten ist deshalb wichtig – siehe Winterdienst-Vertrag.
Unser Angebot
Hausmeisterservice Cvijetić übernimmt den Winterdienst in Heilbronn und Umgebung – mit Einsatzprotokoll, auch früh morgens und am Wochenende. Eigene Seiten gibt es für Heilbronn, Neckarsulm, Weinsberg und Bad Rappenau. Welche Streumittel erlaubt sind: Streusalz oder Splitt?. Kontakt: 0172 7061767 (auch per WhatsApp).
Tipp: Was in ein Räumprotokoll gehört und wie lange Sie es aufbewahren sollten, lesen Sie im Ratgeber Räumprotokoll für den Winterdienst.
Häufige Fragen
Darf ich den Winterdienst selbst machen?
Ja. Entscheidend ist, dass Gehwege und Zugänge rechtzeitig und bei Bedarf wiederholt geräumt und gestreut werden – auch am Wochenende und bei Abwesenheit.
Bis wann muss morgens geräumt sein?
Nach der im Landkreis Heilbronn verbreiteten Satzung werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde.
Bin ich mit einem Dienstleister aus der Haftung?
Die Durchführung geht auf den Dienstleister über, eine Kontrollpflicht bleibt aber beim Eigentümer. Ein schriftlicher Vertrag und ein Einsatzprotokoll sind deshalb wichtig.
Kann ich die Kosten auf Mieter umlegen?
Die Kosten eines beauftragten Winterdienstes sind nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Wann lohnt sich ein Dienstleister besonders?
Wenn Sie nicht im Objekt wohnen, große Flächen, Treppen oder Rampen haben oder einen dokumentierten Nachweis wollen.