Außentreppe zum Untergeschoss einer Wohnanlage – Treppenreinigung

Räumprotokoll für den Winterdienst: Was Eigentümer und Verwalter dokumentieren sollten

Kommt es im Winter zu einem Sturz auf dem Gehweg oder am Hauseingang, stellt sich schnell eine Frage: Wurde rechtzeitig geräumt und gestreut? Wer das belegen kann, ist in einer deutlich besseren Lage. Genau dafür gibt es das Räumprotokoll. In diesem Ratgeber erklären wir, warum die Dokumentation für Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen so wichtig ist, was hineingehört und wie lange Sie es aufbewahren sollten.

Außentreppe zum Untergeschoss einer Wohnanlage
Treppen, Zugänge und Gehwege: Für jede Fläche sollte nachvollziehbar sein, wann geräumt und gestreut wurde.

Warum ein Räumprotokoll so wichtig ist

Bei einem Glätteunfall geht es meist um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung verteilt die Beweislast dabei recht genau: Der Geschädigte muss nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (26.02.2009, III ZR 225/08) zunächst darlegen, dass allgemeine Glätte herrschte und der Sturz in den Zeitraum fiel, in dem geräumt sein musste. Gelingt ihm das, spricht viel dafür, dass die Pflicht verletzt wurde – dann muss die verantwortliche Seite zeigen, dass sie ihre Pflicht erfüllt hat. Ohne Aufzeichnungen ist das schwer.

Für Vermieter kommt hinzu: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.08.2025 (VIII ZR 250/23) gehört die Räum- und Streupflicht für die Zugangswege zur vertraglichen Pflicht gegenüber den Mietern. Ein beauftragter Dienstleister ist dabei Erfüllungsgehilfe; sein Verschulden wird dem Vermieter zugerechnet. Mit der Beauftragung wird also die Arbeit abgegeben, nicht die Haftung. Umso wichtiger ist, dass der Dienstleister seine Einsätze sauber dokumentiert.

Was gehört in ein Räumprotokoll?

  • Datum und Uhrzeit jedes Einsatzes – Beginn und Ende
  • Wetterlage: Schneefall, überfrierende Nässe, Eisregen, Temperatur
  • Geräumte Flächen: Gehweg, Hauseingang, Treppe, Zufahrt, Parkplatz, Weg zu den Mülltonnen
  • Art der Arbeit: geräumt, gestreut oder beides
  • Streumittel und Menge: Sand, Splitt oder – wo erlaubt – Salz
  • Kontrollgänge und Nacharbeiten bei anhaltendem Schneefall
  • Name der Person, die den Einsatz ausgeführt hat
  • Besonderheiten: zugeparkte Flächen, Schäden, gesperrte Bereiche

Hilfreich sind zusätzlich Fotos mit Zeitstempel. Ob auf Papier oder digital: Entscheidend ist, dass die Einträge zeitnah gemacht werden und nachträglich nicht unbemerkt geändert werden können.

Die Satzung bestimmt den Zeitrahmen

Wann geräumt sein muss, legt die Satzung der jeweiligen Gemeinde fest. In Heilbronn muss werktags bis 8.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt sein; die Pflicht endet um 21.00 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss nachgeräumt werden, sobald und so oft es die Sicherheit erfordert. Andere Gemeinden haben strengere Zeiten – in Beilstein etwa werktags schon 7 Uhr. Das Protokoll sollte zeigen, dass innerhalb dieses Rahmens gearbeitet wurde. Alle Werte für Heilbronn finden Sie im Ratgeber Räum- und Streupflicht in Heilbronn.

Wie lange aufbewahren?

Ansprüche auf Schadenersatz verjähren regelmäßig in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte davon Kenntnis erlangt hat (§ 199 Abs. 1 BGB). Bei Verletzungen von Körper und Gesundheit gilt unabhängig von der Kenntnis eine Höchstfrist von 30 Jahren (§ 199 Abs. 2 BGB). In der Praxis sollten Räumprotokolle deshalb mindestens drei volle Jahre nach Ende der Saison aufbewahrt werden; bei einem gemeldeten Unfall deutlich länger, bis die Sache abgeschlossen ist.

Was ein Protokoll nicht leisten kann

Ein Räumprotokoll ersetzt nicht die Arbeit selbst und garantiert auch keine Haftungsfreiheit. Es hilft aber zu belegen, dass die Pflicht ernst genommen wurde. Wird die Arbeit an einen Dienstleister übertragen, sollten Sie außerdem stichprobenartig kontrollieren und sich die Protokolle regelmäßig zeigen lassen.

Checkliste für Eigentümer und Verwalter

  1. Pflichtflächen schriftlich festlegen – am besten mit Skizze.
  2. Zeiten nach der örtlichen Satzung im Vertrag festhalten.
  3. Dokumentation jedes Einsatzes vertraglich vereinbaren.
  4. Protokolle regelmäßig anfordern und mindestens drei Jahre aufbewahren.
  5. Stichproben machen, besonders an Tagen mit viel Schnee oder Eisregen.

Wie ein guter Vertrag aussieht, lesen Sie im Ratgeber Winterdienst-Vertrag für die Saison. Weitere Pflichten rund ums Grundstück fasst unsere Checkliste zur Verkehrssicherungspflicht zusammen.

Winterdienst mit Dokumentation

Unser Winterdienst in Heilbronn und Umgebung dokumentiert jeden Einsatz. Wir räumen unter anderem auch in Neckarsulm, Weinsberg, Bad Rappenau, Leingarten und Lauffen. Für Wohnanlagen ist der Winterdienst Teil unseres Hausmeisterservice für Hausverwaltungen.

Für Betriebe: Welche Flächen auf Firmengelände und Kundenparkplatz geräumt werden müssen und wer haftet, lesen Sie im Ratgeber Winterdienst auf Firmengelände und Kundenparkplatz.

Häufige Fragen zum Räumprotokoll

Ist ein Räumprotokoll gesetzlich vorgeschrieben?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Das Protokoll ist aber das wichtigste Beweismittel, wenn es nach einem Sturz um die Frage geht, ob rechtzeitig geräumt und gestreut wurde.

Wer muss beweisen, dass nicht geräumt wurde?

Zunächst der Geschädigte: Er muss allgemeine Glätte und den Sturz im Zeitrahmen der Räumpflicht darlegen (BGH, III ZR 225/08). Gelingt das, muss die verpflichtete Seite zeigen, dass sie ihre Pflicht erfüllt hat – hier hilft das Protokoll.

Haftet der Vermieter, wenn der Winterdienst nicht kommt?

Gegenüber den Mietern ja. Nach dem BGH-Urteil vom 06.08.2025 (VIII ZR 250/23) ist der Dienstleister Erfüllungsgehilfe des Vermieters. Ob der Vermieter beim Dienstleister Rückgriff nehmen kann, hängt vom Vertrag ab.

Wie lange sollte ich Räumprotokolle aufbewahren?

Mindestens drei volle Jahre nach Ende der Saison, weil Schadenersatzansprüche in der Regel nach drei Jahren ab Jahresende verjähren. Nach einem gemeldeten Unfall bis zum Abschluss der Sache.

Reichen Fotos als Nachweis?

Fotos mit Zeitstempel sind eine gute Ergänzung, ersetzen aber keine fortlaufende Dokumentation mit Uhrzeit, Flächen und Streumittel.

Dokumentieren Sie Ihre Winterdienst-Einsätze?

Ja. Wir dokumentieren jeden Einsatz und stellen Ihnen die Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung.

Winterdienst anfragen

Rufen Sie uns an unter 0172 7061767 (auch über WhatsApp erreichbar), schreiben Sie an info@hausmeister-cvijetic.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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