Außentreppe zum Untergeschoss einer Wohnanlage – Treppenreinigung

Kehrwoche: Regeln, Pflichten und die Alternative für Mehrfamilienhäuser

Kaum ein Wort ist so schwäbisch wie die Kehrwoche. In vielen Mehrfamilienhäusern in Heilbronn und im Landkreis hängt das Schild noch an der Tür: Diese Woche ist Familie Müller dran. Doch was genau gehört dazu, wer muss mitmachen – und was passiert, wenn die Kehrwoche nicht klappt? Dieser Ratgeber erklärt die Regeln und zeigt, warum immer mehr Eigentümergemeinschaften die Kehrwoche an einen Dienstleister abgeben.

Kleine und große Kehrwoche

Üblich ist die Unterscheidung in zwei Teile:

  • Kleine Kehrwoche: Treppenhaus, Flur und Treppenabsatz vor der eigenen Wohnung bis zum nächsten Stockwerk kehren und wischen, Geländer abwischen
  • Große Kehrwoche: gemeinschaftliche Flächen wie Kellerflure, Waschküche, Hauseingang, Gehweg vor dem Haus, Hof, Mülltonnenplatz – im Winter oft auch Schneeräumen

Was genau dazugehört, steht nicht im Gesetz, sondern in der Hausordnung oder im Mietvertrag. Die Kehrwoche ist also eine vertragliche Pflicht, keine staatliche Vorschrift.

Muss jeder Mieter mitmachen?

Nur wenn die Kehrwoche im Mietvertrag oder in einer wirksam vereinbarten Hausordnung festgelegt ist. Dann gilt sie für alle Parteien – auch für Berufstätige, Senioren oder Mieter, die gerade im Urlaub sind. Wer nicht selbst putzen kann, muss für Ersatz sorgen, etwa durch Nachbarn oder eine Reinigungskraft. Wird die Kehrwoche dauerhaft vernachlässigt, kann der Vermieter abmahnen und im Ernstfall die Reinigung auf Kosten des Mieters beauftragen.

Der häufigste Streitpunkt: Wer hat wie gründlich geputzt?

In der Praxis gibt es selten Streit um das Ob, aber oft um das Wie: zu selten, zu oberflächlich, Treppe nass statt trocken, Gehweg vergessen. In Häusern mit vielen Parteien, wechselnden Mietern oder Eigentümern, die nicht selbst im Haus wohnen, funktioniert die Kehrwoche oft nicht mehr zuverlässig.

Die Alternative: Treppenhausreinigung durch einen Dienstleister

Immer mehr WEGs und Vermieter beauftragen deshalb eine Firma mit der Treppenhaus- und Außenreinigung. Die Kosten der Gebäudereinigung sind nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Vorteil: gleichbleibende Qualität, kein Streit, feste Intervalle und im Winter gleich der passende Winterdienst. Mehr dazu im Ratgeber Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus und auf der Seite Hausmeisterservice für Hausverwaltungen. Hausmeisterservice Cvijetić übernimmt die Kehrwoche für Wohnanlagen in Heilbronn und Umgebung – Anruf unter 0172 7061767 (auch per WhatsApp) oder über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Ist die Kehrwoche gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Die Kehrwoche ist eine vertragliche Pflicht aus Mietvertrag oder Hausordnung, keine staatliche Vorschrift.

Was gehört zur kleinen Kehrwoche?

In der Regel das Kehren und Wischen des Treppenhauses vor der eigenen Wohnung bis zum nächsten Stockwerk sowie das Abwischen des Geländers.

Was gehört zur großen Kehrwoche?

Gemeinschaftsflächen wie Kellerflure, Hauseingang, Gehweg, Hof und Mülltonnenplatz, im Winter oft auch das Schneeräumen.

Was, wenn ich die Kehrwoche nicht erledigen kann?

Sie müssen für Ersatz sorgen, zum Beispiel durch Nachbarn oder eine Reinigungskraft.

Kann die Kehrwoche an eine Firma übertragen werden?

Ja. Viele WEGs und Vermieter beauftragen einen Dienstleister. Die Kosten sind nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

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