Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Pflichten, Intervalle und Kosten
Kaum ein Thema sorgt in Mehrfamilienhäusern so zuverlässig für Streit wie das Treppenhaus. Einer putzt gründlich, der nächste gar nicht, und am Ende landet die Beschwerde bei der Hausverwaltung. Dabei ist die Rechtslage klarer, als viele denken – und die Lösung oft einfacher als gedacht. Hier die wichtigsten Fragen rund um die Treppenhausreinigung in Heilbronn und Umgebung.

Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig?
Grundsätzlich der Eigentümer beziehungsweise die Wohnungseigentümergemeinschaft: Das Treppenhaus ist Gemeinschaftsfläche, und für ihren ordnungsgemäßen Zustand ist der Vermieter verantwortlich. Mieter müssen nur dann selbst putzen, wenn das wirksam vereinbart ist – im Mietvertrag oder in einer Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrags ist. Ein Aushang im Flur allein begründet in der Regel keine Putzpflicht.
Ist die Pflicht übertragen, bleibt der Vermieter trotzdem in der Verantwortung, zu kontrollieren, ob sie eingehalten wird. Gerade bei nassen oder verschmutzten Stufen ist das auch eine Frage der Verkehrssicherung – mehr dazu in unserer Checkliste zur Verkehrssicherungspflicht.
Mieter putzen selbst oder Reinigungsfirma?
Die Mieterlösung kostet auf dem Papier nichts, verursacht in der Praxis aber Aufwand: Putzpläne müssen geführt, Verstöße angemahnt, Konflikte geschlichtet werden. Hinzu kommen Leerstände, ältere Bewohner, die nicht mehr putzen können, und Wohnungen, die zeitweise nicht bewohnt sind. Viele Verwaltungen stellen deshalb auf eine Reinigungsfirma um – typischerweise per Beschluss der Eigentümerversammlung oder bei Mieterwechsel.
Vorteile der professionellen Reinigung:
- gleichbleibende Qualität unabhängig davon, wer gerade Dienst hätte
- feste Intervalle und nachweisbare Durchführung
- keine Diskussionen unter Nachbarn
- Kombination mit weiteren Leistungen wie Mülltonnen-Service oder Winterdienst
Was gehört zu einer ordentlichen Treppenhausreinigung?
- Kehren oder Saugen und feuchtes Wischen von Stufen, Podesten und Fluren
- Reinigen von Handläufen, Geländern und Lichtschaltern
- Abwischen von Briefkastenanlage, Klingeltableau und Hauseingangstür
- Reinigung von Kellergängen, Kellertreppen und Zugängen zu Außenanlagen nach Vereinbarung
- in größeren Abständen: Fenster im Treppenhaus, Heizkörper, Spinnweben, Lampen
Welche Leistungen in welchem Rhythmus erbracht werden, sollte schriftlich in einem Leistungsverzeichnis stehen. Wie das aufgebaut ist, zeigen wir im Beitrag Leistungsverzeichnis für die WEG.
Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?
Für die meisten Mehrfamilienhäuser ist eine wöchentliche Reinigung der Standard. Bei kleineren Häusern mit wenigen Parteien reicht oft ein vierzehntägiger Rhythmus, bei stark frequentierten Häusern oder in der nassen Jahreszeit kann eine zusätzliche Zwischenreinigung sinnvoll sein. Grund- und Glasreinigung erfolgen meist ein- bis viermal im Jahr.
Sind die Kosten auf die Mieter umlagefähig?
Ja. Die Kosten der Gebäudereinigung – dazu zählt ausdrücklich die Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Zugänge, Flure und Treppen – sind nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung umlagefähig, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Einmalige Sonderreinigungen, etwa nach Bauarbeiten, gehören in der Regel nicht dazu. Mehr Details im Beitrag zu umlagefähigen Betriebskosten.
Was kostet eine Treppenhausreinigung?
Die Kosten hängen von der Anzahl der Etagen, der Größe der Flächen, dem Bodenbelag und dem gewünschten Intervall ab. Wir kalkulieren wiederkehrende Reinigungen als monatliche Pauschale pro Objekt, damit Verwaltungen und Eigentümer planen können. Einen Überblick finden Sie unter Preise; ein konkretes Angebot erstellen wir nach einer kurzen Besichtigung.
Häufige Fragen
Kann die Hausverwaltung die Mieterreinigung einfach abschaffen?
Wenn die Mieter laut Vertrag selbst reinigen müssen, ist eine Umstellung auf eine Reinigungsfirma rechtlich zu prüfen. In der Praxis erfolgt sie häufig einvernehmlich, weil die Mieter von der Pflicht befreit werden. Lassen Sie sich im Einzelfall rechtlich beraten.
Wer reinigt, wenn eine Wohnung leer steht?
Bei der Mieterlösung bleibt die Pflicht beim Eigentümer der leeren Wohnung. Mit einer Reinigungsfirma entsteht diese Lücke gar nicht erst.
Übernehmen Sie auch einzelne Objekte?
Ja. Wir reinigen einzelne Mehrfamilienhäuser ebenso wie größere Wohnanlagen – auf Wunsch mit Mülltonnen-Service und Winterdienst aus einer Hand.
Treppenhausreinigung in Heilbronn beauftragen
Wir übernehmen die Treppenhausreinigung in Heilbronn und Umgebung nach festem Plan und mit fester Ansprechperson. Telefon 0172 7061767 (auch über WhatsApp), E-Mail info@hausmeister-cvijetic.de oder über das Kontaktformular.
Weiterführende Ratgeber
- Reinigungsleistungen ausschreiben und vergleichen
- Die richtige Reinigungsfirma auswählen
- Gebäudereinigung: Arten und Kosten
- Hausmeisterservice wechseln