Winterdienst auf Firmengelände und Kundenparkplatz: Wer haftet wofür?
Auf einem Firmengelände ist im Winter weit mehr zu räumen als der Gehweg vor dem Grundstück: Zufahrten, Kundenparkplätze, Wege zum Eingang, Laderampen, Außentreppen. Gleichzeitig sind hier oft viele Menschen unterwegs – Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten. Entsprechend hoch sind die Anforderungen. In diesem Ratgeber zeigen wir, welche Flächen Betriebe im Blick haben müssen, was die Rechtsprechung zu Parkplätzen sagt und warum die Pflicht bei einer Beauftragung nicht einfach verschwindet.

Zwei Pflichten: gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber Beschäftigten
Für den öffentlichen Gehweg gilt die Streupflichtsatzung der Gemeinde – genauso wie bei einem Wohnhaus. Auf dem eigenen Gelände greift dagegen die allgemeine Verkehrssicherungspflicht: Wer Kunden, Besucher und Lieferanten auf sein Grundstück lässt, muss dafür sorgen, dass sie sich dort gefahrlos bewegen können.
Dazu kommt der Arbeitsschutz. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“ verlangt, dass Verkehrswege im Freien – ausdrücklich einschließlich Treppen, Laderampen und Fahrsteigen – sicher nutzbar sind und Witterungseinflüsse berücksichtigt werden. Als Schutzmaßnahme nennt sie ausdrücklich einen Winterdienst. Glatteis ist dort als Witterungsverhältnis aufgeführt, für das im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen festzulegen und umzusetzen sind. Außerdem müssen Verkehrswege im Freien während der Benutzung so beleuchtet sein, dass sie sicher genutzt werden können.
Welche Flächen gehören in den Winterdienst?
- öffentlicher Gehweg vor dem Grundstück (nach Satzung)
- Haupt- und Nebeneingänge, Notausgänge und Fluchtwege
- Wege vom Parkplatz zum Eingang
- Zufahrten und Fahrwege auf dem Parkplatz
- Außentreppen, Rampen und Laderampen
- Wege zu Mülltonnen, Containerstellplätzen und Fahrradständern
- Mitarbeiterparkplätze und Raucherbereiche
Am besten legen Sie diese Flächen in einem Plan fest und vereinbaren für jede, wann und wie oft geräumt und gestreut wird.
Kundenparkplatz: Müssen alle Stellflächen gestreut werden?
Nicht unbedingt. Der Bundesgerichtshof hat 2019 entschieden (Urteil vom 02.07.2019, VI ZR 184/18), dass markierte Stellflächen eines Supermarktparkplatzes nicht in jedem Fall gestreut werden müssen. Kunden betreten diese Flächen nur kurz und können sich am Fahrzeug festhalten. Im entschiedenen Fall waren die Fahrwege gestreut, und das genügte. Die Streupflicht soll wirkliche Gefahren beseitigen, nicht jede Unbequemlichkeit.
Das ist aber keine Pauschalregel. Es kommt immer auf den Einzelfall an – auf Größe und Nutzung des Parkplatzes, die Wege zum Eingang und das Publikumsaufkommen. Fahrwege und die Hauptlaufwege zum Eingang sollten in jedem Fall sicher sein.
Zu Stoßzeiten gelten erhöhte Anforderungen
Das Oberlandesgericht Bamberg hat in einem Hinweisbeschluss vom 13.02.2025 (5 U 68/24 e) betont, dass zu Zeiten starken Publikumsverkehrs eine erhöhte Sorgfalt geboten ist. Gleichzeitig gilt: Eine Streupflicht setzt in der Regel allgemeine Glätte voraus, nicht nur eine einzelne glatte Stelle. Für Betriebe mit Kundenverkehr heißt das: Die Einsätze sollten sich nach den Öffnungs- und Anlieferzeiten richten, und bei anhaltendem Schneefall muss nachgearbeitet werden.
Winterdienst beauftragt – und dann?
Viele Betriebe übertragen den Winterdienst an einen Dienstleister. Das ist sinnvoll, entbindet aber nicht vollständig. Nach dem genannten Beschluss des OLG Bamberg bleibt der ursprünglich Verpflichtete in Grenzen zur Überwachung verpflichtet und kann neben dem Dienstleister haften. Solange es keine Anhaltspunkte für Unzuverlässigkeit gibt, darf er auf den Dienstleister vertrauen; bei Zweifeln muss er eingreifen.
Praktisch bedeutet das:
- Flächen, Zeiten und Leistungen schriftlich festlegen.
- Eine Dokumentation jedes Einsatzes vereinbaren – mehr dazu im Ratgeber Räumprotokoll für den Winterdienst.
- Stichprobenartig kontrollieren, besonders an Tagen mit viel Schnee.
- Bei Mängeln sofort reagieren und das schriftlich festhalten.
Kosten bei vermieteten Gewerbeflächen
Bei Gewerberaummiete gibt die Betriebskostenverordnung nicht unmittelbar den Rahmen vor. Ob und wie Winterdienstkosten auf Gewerbemieter umgelegt werden können, hängt vom Mietvertrag ab; die Umlage muss dort klar und bestimmt vereinbart sein. Lassen Sie Ihren Vertrag im Zweifel von einem Anwalt prüfen.
Winterdienst für Ihr Firmengelände
Wir räumen und streuen Firmengelände, Kundenparkplätze, Zufahrten und Eingänge in Heilbronn und Umgebung – als Teil unseres Hausmeisterservice für Gewerbe oder als reinen Winterdienst. Wir sind unter anderem auch in Neckarsulm, Weinsberg, Bad Rappenau, Leingarten und Lauffen im Einsatz. Im Rest des Jahres halten wir dieselben Flächen mit unserem Kehrdienst sauber. Weitere Pflichten rund ums Grundstück finden Sie in der Checkliste zur Verkehrssicherungspflicht.
Häufige Fragen zum Winterdienst auf Firmengeländen
Muss ich den ganzen Kundenparkplatz streuen?
Nicht zwingend. Nach dem BGH-Urteil vom 02.07.2019 (VI ZR 184/18) mussten markierte Stellflächen eines Supermarktparkplatzes nicht gestreut werden, weil die Fahrwege gestreut waren. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung – Fahrwege und Hauptlaufwege sollten immer sicher sein.
Gilt die Arbeitsstättenregel auch für den Winterdienst?
Ja. Die ASR A1.8 verlangt, dass Verkehrswege im Freien einschließlich Treppen und Laderampen sicher nutzbar sind, und nennt den Winterdienst ausdrücklich als Schutzmaßnahme.
Hafte ich noch, wenn ich einen Winterdienst beauftragt habe?
Unter Umständen ja. Nach dem OLG Bamberg (13.02.2025, 5 U 68/24 e) bleibt eine Überwachungspflicht bestehen. Ein zuverlässiger Dienstleister, eine Dokumentation und Stichproben sind deshalb wichtig.
Wann muss auf dem Firmengelände geräumt sein?
Für den öffentlichen Gehweg gilt die Satzung der Gemeinde. Auf dem Gelände selbst sollten sich die Einsätze nach Arbeitsbeginn, Öffnungs- und Anlieferzeiten richten.
Räumen Sie auch Laderampen und Außentreppen?
Ja. Laderampen, Außentreppen, Rampen und Notausgänge gehören bei uns zum Leistungsumfang, wenn sie im Vertrag festgelegt sind.
Wie kommen wir zu einem Angebot?
Nach einer Besichtigung des Geländes legen wir die Flächen gemeinsam fest und erstellen ein Angebot für die ganze Saison.
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