Außenbeleuchtung im Winter: Sicherheit und Pflichten für Eigentümer
Ab Ende Oktober wird es um 17 Uhr dunkel. Wer dann nach Hause kommt, verlässt sich auf eine funktionierende Außenbeleuchtung: am Hauseingang, auf Wegen, an Treppen, auf dem Parkplatz und am Mülltonnenplatz. Fällt eine Lampe aus, wird aus einer harmlosen Stufe eine Stolperfalle. Für Eigentümer und Hausverwaltungen ist die Beleuchtung deshalb ein fester Teil der Verkehrssicherungspflicht.
Muss ich mein Grundstück beleuchten?
Eine allgemeine Beleuchtungspflicht für jedes Grundstück gibt es nicht. Wer aber Wege, Zugänge und Treppen für Mieter, Besucher und Lieferanten öffnet, muss dafür sorgen, dass diese bei Dunkelheit gefahrlos benutzt werden können. Das ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Praktisch heißt das: Hauseingänge, Treppen und die üblichen Wege müssen in den Zeiten, in denen sie genutzt werden, ausreichend beleuchtet sein.
Checkliste Außenbeleuchtung vor dem Winter
- Alle Leuchten prüfen: Eingänge, Wege, Treppen, Tiefgarage, Parkplatz, Mülltonnenplatz, Fahrradabstellplatz
- Defekte Leuchtmittel tauschen – am besten gleich auf sparsame LED umrüsten
- Bewegungsmelder einstellen: Reichweite und Leuchtdauer so wählen, dass niemand im Dunkeln steht
- Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhren auf die Winterzeit anpassen
- Leuchten reinigen: Schmutz, Spinnweben und Insekten schlucken viel Licht
- Zuwachsende Hecken und Sträucher zurückschneiden, die Lampen verdecken
Wer zahlt die Außenbeleuchtung?
Die Stromkosten der Beleuchtung von Außenanlagen, Zugängen, Fluren und Treppen sind nach § 2 Nr. 11 BetrKV als Betriebskosten umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Austausch defekter Leuchten und Reparaturen sind dagegen Instandhaltung und Sache des Eigentümers.
Wir behalten die Beleuchtung im Blick
Bei unseren regelmäßigen Kontrollgängen prüft Hausmeisterservice Cvijetić auch die Außenbeleuchtung, tauscht Leuchtmittel und meldet größere Defekte an die Verwaltung. Mehr dazu im Herbstcheck für Vermieter und in der Checkliste Verkehrssicherungspflicht. Für Verwalter: Hausmeisterservice für Hausverwaltungen. Kontakt: 0172 7061767 (auch per WhatsApp).
Häufige Fragen
Gibt es eine Pflicht zur Außenbeleuchtung?
Keine allgemeine. Aus der Verkehrssicherungspflicht folgt aber, dass genutzte Zugänge, Wege und Treppen bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein müssen.
Wer zahlt den Strom für die Außenbeleuchtung?
Die Stromkosten sind nach § 2 Nr. 11 BetrKV als Betriebskosten auf Mieter umlegbar, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Wer zahlt den Austausch defekter Lampen?
Reparatur und Austausch sind Instandhaltung und damit Sache des Eigentümers.
Wie oft sollte die Beleuchtung geprüft werden?
Mindestens vor jedem Winter und danach regelmäßig bei Kontrollgängen, bei Wohnanlagen idealerweise wöchentlich.
Lohnt sich die Umrüstung auf LED?
In der Regel ja: LED-Leuchten verbrauchen deutlich weniger Strom und halten länger, was Betriebskosten und Wartungsaufwand senkt.
Sie möchten diese Aufgabe für Ihr Objekt in Heilbronn oder Umgebung abgeben? Rufen Sie uns an unter 0172 7061767 (auch über WhatsApp erreichbar), schreiben Sie an info@hausmeister-cvijetic.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.