Hausmeister oder Hausverwaltung: Wer ist wofür zuständig?
„Das muss doch die Verwaltung machen!“ – „Nein, dafür ist der Hausmeister da.“ In vielen Wohnanlagen ist unklar, wer eigentlich wofür zuständig ist. Das führt zu liegengebliebenen Aufgaben, doppelten Kosten und unzufriedenen Bewohnern. Dieser Ratgeber zeigt die Aufgabenteilung zwischen Hausverwaltung und Hausmeisterservice.
Die Hausverwaltung: kaufmännisch und rechtlich
Die Hausverwaltung, bei Eigentümergemeinschaften der WEG-Verwalter, kümmert sich um das Kaufmännische und Rechtliche:
- Wirtschaftsplan, Hausgeld und Jahresabrechnung
- Betriebskostenabrechnung gegenüber Mietern (bei Mietverwaltung)
- Eigentümerversammlungen vorbereiten und Beschlüsse umsetzen
- Verträge mit Dienstleistern abschließen und Rechnungen prüfen
- Instandhaltung planen, Angebote einholen, Handwerker beauftragen
- Versicherungen und Schadensfälle abwickeln
Der Hausmeister: praktisch und vor Ort
Der Hausmeisterservice sorgt dafür, dass das Objekt im Alltag funktioniert:
- Regelmäßige Kontrollgänge und Meldung von Mängeln
- Kleinreparaturen wie Leuchtmittel tauschen, Türschließer einstellen
- Treppenhaus- und Außenreinigung, Mülltonnenservice
- Gartenpflege, Laubräumung und Winterdienst
- Ansprechpartner für Bewohner vor Ort, Begleitung von Handwerkern
Wo es oft hakt
Probleme entstehen meist an der Schnittstelle: Der Hausmeister bemerkt einen Schaden, aber niemand gibt den Auftrag frei. Oder die Verwaltung beauftragt einen Handwerker, der Hausmeister weiß nichts davon. Die Lösung ist ein klares Leistungsverzeichnis, ein fester Meldeweg und eine Freigabegrenze, bis zu der der Hausmeister kleine Reparaturen ohne Rückfrage erledigen darf.
Kosten: was auf Mieter umgelegt werden darf
Die Kosten des Hausmeisters sind nach § 2 Nr. 14 BetrKV umlagefähig – aber nur, soweit er laufende Betriebsaufgaben erledigt. Anteile für Reparaturen und Verwaltungstätigkeiten müssen herausgerechnet werden. Mehr dazu im Ratgeber Umlagefähige Betriebskosten beim Hausmeister.
Unser Angebot für Verwaltungen
Hausmeisterservice Cvijetić arbeitet in Heilbronn und Umgebung mit Hausverwaltungen zusammen: mit festem Ansprechpartner, Fotodokumentation, klarer Leistungsbeschreibung und getrennter Abrechnung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Leistungen. Details auf Hausmeisterservice für Hausverwaltungen. Wer den Dienstleister wechseln möchte: Hausmeisterservice wechseln. Kontakt: 0172 7061767 (auch per WhatsApp).
Tipp: Welche Kleinreparaturen der Hausmeister übernimmt, lesen Sie auf unserer Seite Kleinreparaturen.
Häufige Fragen
Was macht die Hausverwaltung?
Sie kümmert sich um Kaufmännisches und Rechtliches: Abrechnungen, Eigentümerversammlungen, Verträge, Instandhaltungsplanung und Versicherungsfälle.
Was macht der Hausmeister?
Er sorgt vor Ort für den laufenden Betrieb: Kontrollgänge, Kleinreparaturen, Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst und Mülltonnenservice.
Darf der Hausmeister selbst Handwerker beauftragen?
Nur wenn es vereinbart ist. Bewährt hat sich eine Freigabegrenze, bis zu der kleine Reparaturen ohne Rückfrage erledigt werden dürfen.
Sind Hausmeisterkosten umlagefähig?
Ja, nach § 2 Nr. 14 BetrKV, soweit es um laufende Betriebsaufgaben geht. Reparatur- und Verwaltungsanteile sind herauszurechnen.
Wie vermeidet man Zuständigkeitsstreit?
Mit einem klaren Leistungsverzeichnis, einem festen Meldeweg und regelmäßiger Abstimmung zwischen Verwaltung und Hausmeister.
Sie möchten diese Aufgabe für Ihr Objekt in Heilbronn oder Umgebung abgeben? Rufen Sie uns an unter 0172 7061767 (auch über WhatsApp erreichbar), schreiben Sie an info@hausmeister-cvijetic.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.